
- In Deutschland gilt keine Winterreifenpflicht nach Kalender. Sie greift, sobald Glätte, Schneematsch oder Reifglätte auf der Straße liegen.
- Wintertauglich sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol. Reine M+S-Reifen reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
- Ein Transporter der Klasse N1 braucht die Winterbereifung auf allen vier Rädern. Die Erleichterung für einzelne Achsen gilt nur für Busse und Lastwagen über 3,5 Tonnen.
- Der TX7-e fährt vorne und hinten unterschiedliche Reifengrößen. Winterräder werden deshalb achsweise bestellt.
Die erste Tour beginnt um sechs, die Straße ist trocken, nur auf der Brücke am Ortsausgang glänzt es. Genau dieser Moment entscheidet, ob das Fahrzeug richtig bereift ist. Das Gesetz fragt nicht nach dem Datum, sondern nach dem Zustand der Fahrbahn. Für Betriebe mit festen Frühtouren heißt das praktisch: Wer im Herbst nicht umrüstet, fährt spätestens beim ersten Raureif ohne passende Reifen.
Dieser Beitrag behandelt nur die Reifen. Wie sich Kälte auf Akku, Verbrauch und Reichweite auswirkt, steht in unserem Leitfaden zum Winterbetrieb bei Elektro-Nutzfahrzeugen.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Die Regel steht in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen nach § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sind. Eine Frist wie „von Oktober bis Ostern“ kennt das Gesetz nicht. Die Faustregel ist trotzdem brauchbar, weil sie den Zeitraum abdeckt, in dem mit solchen Verhältnissen zu rechnen ist.
Für Nutzfahrzeuge gibt es eine Besonderheit, die oft falsch verstanden wird. Die StVO erlaubt, dass nur die Antriebsachsen und die vorderen Lenkachsen Winterreifen tragen. Das gilt aber ausschließlich für die Klassen M2, M3, N2 und N3, also Busse sowie Lastwagen über 3,5 Tonnen. Ein kompakter Transporter der Klasse N1 wie TX1-e oder TX7-e fällt nicht darunter. Er braucht die Winterbereifung rundum.
Ausgenommen sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Ein vierrädriges Fahrzeug der Klasse L7e wie der LTX steht nicht auf dieser Liste. Für ihn gilt die Pflicht also ebenso.
Welche Reifen gelten als wintertauglich?
§ 36 Absatz 4 StVZO beschreibt zwei Bedingungen: Der Reifen muss durch Profil, Mischung oder Bauart bessere Fahreigenschaften auf Schnee haben, und er muss das Alpine-Symbol tragen, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Das Wort „Winterreifen“ kommt in der Vorschrift nicht vor. Deshalb erfüllen auch Ganzjahresreifen die Pflicht, sofern sie das Symbol auf der Flanke haben.
Die frühere M+S-Kennzeichnung allein genügt nicht mehr. Reifen mit M+S, aber ohne Alpine-Symbol, durften bei Winterglätte nur noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Wer also einen älteren Radsatz aus dem Lager holt, sollte zuerst die Flanke ansehen. Dort steht auch das Herstellungsdatum als vierstelliger Code aus Woche und Jahr, denn die StVZO verpflichtet die Hersteller zu dieser Angabe.
Was droht bei einem Verstoß?
Wer bei Glätte mit ungeeigneten Reifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die amtliche Leistungsbeschreibung des Bundes nennt dafür folgende Regelsätze:
| Verstoß des Fahrers | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne wintertaugliche Reifen bei Glätte | 60 Euro | 1 |
| mit Behinderung anderer | 80 Euro | 1 |
| mit Gefährdung anderer | 100 Euro | 1 |
| mit Unfall | 120 Euro | 1 |
Für Betriebe ist ein zweiter Punkt wichtiger: Auch der Halter kann belangt werden, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Mehrere Fachquellen nennen dafür 75 Euro und einen Punkt. Wer Fahrzeuge an Mitarbeitende ausgibt, plant die Umrüstung deshalb besser als festen Termin im Fuhrpark, statt sie dem einzelnen Fahrer zu überlassen.
| RechtsstandStand: 17.09.2026. Grundlage sind § 2 Abs. 3a StVO, § 36 StVZO und der Bußgeldkatalog in der zu diesem Datum geltenden Fassung.Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldsätze können sich ändern. |
Welche Reifengröße brauchen TX1-e, TX7-e und LTX?
Die Größen stammen aus den Datenblättern von TYN-e. Beim LTX sind alle Angaben herstellerseitig vorläufig (Stand 17.09.2026).
| Modell | Vorderachse | Hinterachse |
|---|---|---|
| TX1-e | 165/70 R13 C | 165/70 R13 C |
| TX7-e (Box und Pritsche) | 165/70 R14 C | 195/70 R15 LT |
| LTX (vorläufig) | 165/70 R13 C | 165/70 R13 C |
Beim TX7-e fällt die Mischbereifung auf: vorne 14 Zoll, hinten 15 Zoll mit anderer Breite. Daraus folgen zwei praktische Dinge. Erstens lassen sich die Räder nicht zwischen den Achsen tauschen. Zweitens wird der Winterradsatz achsweise bestellt, zwei Räder je Größe. Wer das bei der Bestellung übersieht, steht mit vier gleichen Rädern in der Werkstatt.
Die Kürzel C und LT sind Teil der Größenbezeichnung aus dem Datenblatt. Ein Reifen, der nur in Breite und Zoll passt, ist deshalb nicht automatisch zulässig. § 36 Absatz 1 StVZO verlangt, dass Maße und Bauart der Belastung und der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen. Maßgeblich sind die Angaben in Zulassungsbescheinigung und Übereinstimmungsbescheinigung, nicht der Reifen, der gerade montiert ist.
Worauf sollten Betriebe beim Kauf und in der Saison achten?
- Lastindex prüfen. Der Winterreifen muss mindestens den Lastindex aus den Fahrzeugpapieren erreichen. Die Tragfähigkeit gilt nur beim vorgeschriebenen Luftdruck, bei zu wenig Druck sinkt sie.
- Profil messen. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm im Hauptprofil. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen mindestens 4 mm.
- Luftdruck bei Kälte kontrollieren. Gerade bei voll beladenen Fahrzeugen lohnt der Blick nach dem ersten Frost, weil die Tragfähigkeit am Druck hängt.
- Geschwindigkeitsindex. Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als das Fahrzeug sind erlaubt, wenn ein Hinweis im Blickfeld des Fahrers klebt. Bei den TX-Modellen mit 80 km/h Höchstgeschwindigkeit spielt das in der Praxis selten eine Rolle.
- Radsätze kennzeichnen. Wer mehrere Fahrzeuge betreibt, beschriftet jeden eingelagerten Satz mit Fahrzeug und Achse. Beim TX7-e verhindert das Verwechslungen zwischen den 14-Zoll-Rädern für vorne und den 15-Zoll-Rädern für hinten.
- Termin früh buchen. Wer im September bestellt, hat Luft, falls eine Größe erst geliefert werden muss, und die Räder sind vor dem ersten Frost am Fahrzeug.
Welche Reifenmodelle in den genannten Größen mit Alpine-Symbol verfügbar sind, beantwortet am schnellsten ein TYN-e-Partner. Er kennt auch die für Ihr Fahrzeug eingetragenen Lastindizes.
Fazit: Der Radsatz gehört in die Herbstplanung
Die situative Pflicht klingt nach Spielraum, im Betriebsalltag lässt sie kaum welchen. Frühtouren, Reifglätte und Halterhaftung machen die Umrüstung zu einer Aufgabe für den Fuhrparkkalender. Beim TX7-e kommt die Mischbereifung dazu, die bei der Bestellung beachtet werden muss. Wer Größe, Lastindex und Alpine-Symbol vor dem Kauf mit den Fahrzeugpapieren abgleicht, erledigt das Thema in einem Werkstatttermin.
Fragen zu Ihrem Fahrzeug beantworten wir gern über die Kontaktseite. Die technischen Daten finden Sie auf den Seiten zum TX1-e, zum TX7-e und zum LTX.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern?
Nein. Die Pflicht nach § 2 Absatz 3a StVO knüpft an den Straßenzustand an: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Die Regel „von O bis O“ ist nur eine Faustregel.
Reichen M+S-Reifen noch als Winterreifen?
Nein. Reifen mit M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol durften bei winterlichen Verhältnissen nur bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Seitdem ist das Alpine-Symbol nötig.
Darf ich am E-Transporter Ganzjahresreifen fahren?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen und Größe, Ausführung und Lastindex den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen.
Gilt die Winterreifenpflicht auch für den TYN-e LTX?
Ja. Der LTX ist ein vierrädriges Fahrzeug der Klasse L7e und gehört nicht zu den Ausnahmen des § 2 Absatz 3a StVO, die etwa für einspurige Kraftfahrzeuge gelten. Seine Reifengröße 165/70 R13 C ist eine vorläufige Herstellerangabe (Stand 17.09.2026).
Braucht ein Transporter bis 3,5 Tonnen Winterreifen auf allen Rädern?
Ja. Die Erleichterung, nur Antriebsachsen und vordere Lenkachsen mit Winterreifen auszurüsten, gilt nur für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3. Fahrzeuge der Klasse N1 brauchen wintertaugliche Reifen auf allen Rädern.
Quellen (Stand 17.09.2026)
- § 2 StVO, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, gesetze-im-internet.de
- § 36 StVZO, Bereifung und Laufflächen, gesetze-im-internet.de
- § 52 StVO, Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (Wiedergabe gesetze.legal)
- FIM-Portal: Leistungsbeschreibung Winterreifenpflicht (fachlich freigegeben durch das Bundesverkehrsministerium)
- t-online: Winterreifenpflicht, Bußgeld für Fahrer und Halter (aktualisiert 17.07.2026)
- t-online: Was bedeuten die Zahlen auf dem Autoreifen? (mit TÜV Thüringen, aktualisiert 17.07.2026)
- auto-medienportal.net: ADAC-Ratgeber Winterreifen
- TYN-e Modellbroschüre TX1 und TX7 (03/2025)
- TYN-e LTX-Datenblatt (09/2025, vorläufige Angaben)