E-Nutzfahrzeuge im kommunalen Bauhof: Was bei der Beschaffung für 2027 zählt

Nutzfahrzeuge Bauhof
  • Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein leichtes Nutzfahrzeug der Klasse N1 im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes nur noch dann als sauber, wenn es 0 g CO2 je Kilometer ausstößt.
  • Das Mindestziel für saubere leichte Nutzfahrzeuge liegt bis Ende 2030 bei 38,5 Prozent. Es bezieht sich auf alle Beschaffungen eines Landes insgesamt, nicht auf jeden einzelnen Bauhof.
  • Das Gesetz greift nur bei Vergaben nach der Vergabeverordnung oder der Sektorenverordnung, also oberhalb der EU-Schwellenwerte.
  • Leichtfahrzeuge der Klasse L7e wie der TYN-e LTX sind vom Gesetz ausgenommen. TX1-e und TX7-e sind Fahrzeuge der Klasse N1.

Was verlangt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz seit 2026?

Ein Bauhof kauft selten Fahrzeuge, und wenn, dann für zehn Jahre und länger. Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf zwei Dinge, bevor ein Fahrzeug in den Haushaltsentwurf wandert: welche Fahrzeugklasse zur Beschaffungsquote beiträgt und welche Aufgaben das Fahrzeug im Alltag wirklich erledigen soll. Beides hängt enger zusammen, als es auf den ersten Blick aussieht.

Das Gesetz setzt die europäische Clean Vehicles Directive in deutsches Recht um. Es schreibt öffentlichen Auftraggebern keinen Fahrzeugtyp vor, sondern eine Quote: Ein Mindestanteil der beschafften Fahrzeuge muss „sauber“ sein. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1 liegt dieses Mindestziel in beiden Referenzzeiträumen bei 38,5 Prozent.

Geändert hat sich zum 1. Januar 2026 die Definition. Bis Ende 2025 zählte ein N1-Fahrzeug mit bis zu 50 g CO2 je Kilometer noch als sauber, sofern es zusätzlich die Vorgaben für Luftschadstoffe im Fahrbetrieb einhielt. Im Referenzzeitraum bis Ende 2030 steht in der Anlage 1 des Gesetzes für die Klasse N1 ein Wert von 0 g CO2 je Kilometer. Praktisch zählen damit nur noch Fahrzeuge ohne Auspuffemissionen.

ReferenzzeitraumGrenzwert N1 laut Anlage 1Mindestziel leichte Nutzfahrzeuge
2. August 2021 bis 31. Dezember 202550 g CO2/km und 80 Prozent der Luftschadstoff-Grenzwerte38,5 Prozent
1. Januar 2026 bis 31. Dezember 20300 g CO2/km38,5 Prozent (Bund: 42,5 Prozent)

Wichtig für die Einordnung: Die Quote gilt nach § 5 des Gesetzes für die öffentlichen Auftraggeber „insgesamt“. Die Länder überwachen die Einhaltung und dürfen zulassen, dass ein Auftraggeber das Ziel verfehlt, wenn andere im selben Land es übererfüllen. Eine einzelne Gemeinde bekommt also keine eigene Prozentvorgabe zugeteilt. Sie trägt aber zur Landesbilanz bei. Wie gut die Ziele im ersten Zeitraum erreicht wurden, wollte im Juni 2026 auch eine Kleine Anfrage im Bundestag wissen.

Gilt das Gesetz für jede Fahrzeugbeschaffung?

Nein. Nach § 3 erfasst es Kauf, Leasing und Anmietung von Straßenfahrzeugen nur, wenn der Auftraggeber ein Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung oder der Sektorenverordnung durchführen muss. Das ist der Oberschwellenbereich. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Kommunen liegt der EU-Schwellenwert seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto, für zentrale Regierungsbehörden bei 140.000 Euro.

Unterhalb dieser Grenze greift das Gesetz nicht unmittelbar. Das heißt nicht, dass dort keine Umweltvorgaben gelten: Einige Länder haben eigene Vergaberegeln, und manche Kommune hat sich per Ratsbeschluss eigene Ziele gesetzt. Ob solche Vorgaben bestehen, weiß die zuständige Vergabestelle. Die frühere Pflicht aus § 68 der Vergabeverordnung, Energieverbrauch und Emissionen über die Lebensdauer zu bewerten, ist dagegen seit August 2021 entfallen. An ihre Stelle ist die Quotenlogik getreten.

Rechtsstand und HinweisStand: 17.09.2026. Maßgeblich sind das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz in der Fassung vom 20.05.2024 und die Bekanntmachung der EU-Schwellenwerte vom 09.12.2025.Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrechtliche Vorgaben unterhalb der Schwellenwerte prüft die eigene Vergabestelle.

Welche Rolle spielt die Fahrzeugklasse N1 oder L7e?

Eine größere, als viele Leistungsbeschreibungen erkennen lassen. § 4 des Gesetzes nimmt zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge nach der EU-Verordnung 168/2013 ausdrücklich aus. Dazu gehört die Klasse L7e, in die TYN-e den neuen LTX einordnet. Ein LTX zählt deshalb weder für noch gegen die Quote. Er taucht in der Rechnung schlicht nicht auf.

TX1-e und TX7-e sind dagegen Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und fahren rein batterieelektrisch. Ob ein konkretes Fahrzeug die Vorgabe der Anlage 1 erfüllt, belegen die Fahrzeugpapiere, die der Vergabeakte beiliegen sollten. Für den TX1-e weist TYN-e einen kombinierten CO2-Ausstoß von 0 g je Kilometer aus.

Daraus folgt eine einfache Regel für die Planung: Wer mit dem Fahrzeug zur Quote beitragen will, schreibt die Klasse N1 aus. Wer ein kleines Fahrzeug für Parkanlagen oder Friedhöfe sucht und die Quote nicht im Blick haben muss, kann den LTX prüfen. Ein Ersatz für die TX-Modelle ist er nicht, denn Zulassung, Typgenehmigung und Führerscheinfragen unterscheiden sich zwischen den Klassen. Alle LTX-Angaben sind zudem herstellerseitig vorläufig.

Welche Bauhof-Aufgaben passen zu welchem Fahrzeug?

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz beschreibt die Arbeit der Bauhöfe in neun Bereichen, von der Straßen- und Wegeunterhaltung über Grünpflege und Spielplätze bis zu Werkstatt und Winterdienst. Für die Fahrzeugwahl lassen sie sich grob in drei Profile ordnen: viele kurze Stopps mit Grüngut und Kleinmaterial, Material- und Werkzeugtransport zu Gebäuden sowie sperrige Ladung für Straßen und Wege.

Aufgabe im BauhofWas das Fahrzeug können mussNaheliegende Wahl
Grünpflege, Spiel- und Sportplätze, Papierkörbekurze Wege, häufiges Be- und Entladen, enge ZufahrtenTX1-e oder TX7-e Pritsche
Unterhaltung öffentlicher GebäudeWerkzeug und Material verschlossen, Platz für RegaleTX7-e Box
Straßen- und Wegeunterhaltungoffene Ladefläche für Schilder, Absperrmaterial, Schüttgut in BehälternTX7-e Pritsche
WinterdienstAnbaugeräte und Streutechnikvor der Ausschreibung mit dem Händler klären

Die Werte dahinter stammen aus den Datenblättern von TYN-e. Der TX1-e ist 3.490 mm lang, wendet auf 9 Metern und nimmt bis zu 620 kg auf 2 m³ Ladevolumen mit. Das passt zu Parkwegen und Innenhöfen, in denen ein größerer Transporter rangieren müsste. Der TX7-e als Box bietet 5,7 m³ und 1.135 kg Zuladung, als Pritsche 1.200 kg auf einer Ladefläche von 2.360 mal 1.490 mm. Beide TX-Modelle haben laut Modellseiten (Stand Juli 2026) serienmäßig eine Klimaanlage, was bei Grünpflege im Hochsommer mehr als Komfort ist.

Grenzen gibt es auch. Alle TX-Modelle fahren höchstens 80 km/h, für Überlandfahrten zwischen weit auseinanderliegenden Ortsteilen ist das zu bedenken. Und die Reichweite im Alltag liegt unter den WLTP-Werten. Für die Planung sollten Bauhöfe beim TX1-e mit rund 100 km statt 135 km rechnen, beim TX7-e Box mit 110 bis 130 km statt 150 km und bei der Pritsche mit 135 bis 155 km statt 181 km. Bei typischen Bauhofrouten innerhalb einer Gemeinde reicht das in aller Regel, bei Flächengemeinden lohnt ein Blick in die eigenen Fahrtenbücher.

Was gehört in die Leistungsbeschreibung?

Die meisten Fehlkäufe entstehen nicht beim Fahrzeug, sondern beim Text, der es beschreibt. Diese Punkte sollten drinstehen:

  • Fahrzeugklasse, wenn die Beschaffung zur Quote zählen soll. Ohne N1 hilft das Fahrzeug der Landesbilanz nicht.
  • Zuladung nach Ausbau. Regale, Werkzeugkisten und Aufbauten gehen von der Zuladung ab. Ein Beispiel: Wer beim TX1-e 150 kg für Einrichtung einplant, behält von 620 kg noch 470 kg für die Ladung.
  • Innenmaße statt Volumen. Ein Freischneider oder eine Absperrschranke scheitert an der Länge, nicht an Kubikmetern.
  • Ladefenster. Der TX1-e lädt laut Datenblatt an 220 V in 8 Stunden, der TX7-e mit Wechselstrom in 14 Stunden. Wer von 16 bis 6 Uhr laden kann, hat genau diese 14 Stunden. Der TX7-e lässt sich zusätzlich mit 28 kW Gleichstrom in rund einer Stunde laden.
  • Tatsächliche Tagesstrecke aus zwei bis vier Wochen Fahrtenbuch statt einer Schätzung.

Wie Kommunen die Ladepunkte am Bauhof selbst planen, beschreibt unser Beitrag zur Ladeinfrastruktur im Gewerbe. Der Ablauf von der Bedarfsanalyse bis zur Einweisung steht im 10-Schritte-Plan für den Elektro-Fuhrpark.

Fazit: Die Klasse entscheidet mit

Für einen Bauhof, der ohnehin elektrisch plant, ist die Quote kein Problem, solange die Leistungsbeschreibung die richtige Fahrzeugklasse nennt. Die eigentliche Arbeit liegt davor: herausfinden, welche Aufgaben das Fahrzeug übernimmt, wie viel es nach dem Ausbau noch laden darf und wann es am Netz hängen kann. Wer diese drei Fragen mit eigenen Zahlen beantwortet, schreibt eine Ausschreibung, auf die passende Angebote kommen.

Welches Modell zu Ihrem Bauhof passt, klären Sie am besten mit einem TYN-e-Partner in Ihrer Nähe oder direkt über unsere Kontaktseite. Die technischen Daten finden Sie auf den Seiten zum TX1-e, zum TX7-e und zum LTX.

Häufige Fragen

Zählt jeder Elektrotransporter automatisch zur Quote?

Nein. Zur Quote zählen nur saubere leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2 oder N1, die seit 2026 den Wert von 0 g CO2 je Kilometer einhalten. Außerdem muss die Beschaffung unter das Gesetz fallen, also nach Vergabeverordnung oder Sektorenverordnung vergeben werden.

Zählt der TYN-e LTX zur Beschaffungsquote?

Nein. Der LTX ist ein Fahrzeug der Klasse L7e. Solche Fahrzeuge nach der EU-Verordnung 168/2013 sind nach § 4 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die LTX-Angaben sind herstellerseitig vorläufig (Stand 17.09.2026).

Gilt das Gesetz auch für geleaste oder gemietete Fahrzeuge?

Ja. Das Gesetz erfasst Verträge über Kauf, Leasing und Anmietung von Straßenfahrzeugen, sofern der Auftraggeber zu einem Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung oder Sektorenverordnung verpflichtet ist.

Muss jede Gemeinde selbst 38,5 Prozent erreichen?

Nicht zwingend. Das Mindestziel gilt für die öffentlichen Auftraggeber insgesamt. Die Länder überwachen die Einhaltung und können zulassen, dass einzelne Auftraggeber das Ziel verfehlen, wenn andere im Land es übererfüllen.

Quellen