Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Nachfolgend findest du die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Verkauf und die Auslieferung (‚Allgemeine Geschäftsbedingungen‘) von TYNe Fahrzeugen durch den Verkäufer, TYN-e Gmbh, an dich als Verbraucher (‚du‘, ‚dir‘) für die Website gelten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die anderen Dienste von TYN-e Gmbh, wie z.B. Abonnement- und Carsharing-Dienste. Wenn du an einem dieser Dienste interessiert bist, lese bitte die jeweils einschlägigen Bedingungen hier auf unserer Website.

Wir empfehlen dir, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen, bevor du eine Bestellung bei uns aufgibst. Indem du eine Bestellung aufgibst, erklärst du dich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigst, dass du sie gelesen hast.

2. Unternehmensinformationen

TYN-e Gmbh, Albrecht-Villinger-Straße 10, 71332 Waiblingen
Handelsregister Stuttgart: HRB 783254
Steuernummer: 90495/34565
Umsatzsteuer ID: DE365474011
Sitz der Gesellschaft: Waiblingen

3. Kontaktinformationen

TYN-e Gmbh
Albrecht-Villinger-Straße 10
71332 Waiblingen
+49 (0) 7151-566803
info@tyn-e.com

4. Vertragsbestandteile

Die Vereinbarung für den Erwerb eines TYNe Fahrzeugs setzt sich aus den folgenden Vertragsdokumenten zusammen, die zusammen den „Vertrag“ zwischen dir und uns bilden:

A. Die Auftragsbestätigung

B. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen haben die Dokumente gemäß der oben aufgeführten Reihenfolge Vorrang, sofern sich nicht aus dem Kontext eindeutig eine andere Reihenfolge ergibt.

Es können weitere Bedingungen oder Vereinbarungen für zusätzliche Waren oder Dienstleistungen gelten, die du von uns in Verbindung mit dem Kauf des TYNe Fahrzeugs erwirbst.

5. Aufgabe einer Bestellung

Du kannst eine Bestellung („Bestellung“) für den Kauf eines TYNe Fahrzeugs online über den TYNe Webstore unter https://www.tyn-e.com aufgeben.

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Anzeige von TYNe Fahrzeugen im Online-Shop bedeutet nicht und gibt keine Gewähr dafür, dass diese spezifischen TYNe Fahrzeuge zu jeder Zeit verfügbar sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen deine gesetzlichen Rechte als Verbraucher in keiner Weise einschränken.

6. Bestellvorgang

6.1. Bestellungen

Wenn du eine Bestellung für ein TYNe Fahrzeug in unserem Online-Shop aufgibst (eine ‚Bestellung‘), gibst du damit ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Jegliche Bedingungen, die du als Teil der Bestellung angibst, sind nur dann gültig, wenn wir diese Bedingungen ausdrücklich und schriftlich akzeptiert haben.

Um im Online-Shop einkaufen zu können, musst du alle Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllen, bevor du deine Bestellung aufgibst, und du musst geschäftsfähig sein, um eine Bestellung aufzugeben. Dies setzt in der Regel voraus, dass du über 18 Jahre alt sein musst.

Wenn du eine Bestellung aufgibst, bestätigst und versicherst du, dass du nicht auf einer der Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aufgeführt bist oder im Namen einer solchen Person handelst und dass du das TYNe Fahrzeug nicht an eine solche Person verkaufen, übertragen oder in irgendeiner anderen Weise zur Verfügung stellen wirst. Sollte sich herausstellen, dass dies doch der Fall ist, wird deine Bestellung sofort storniert. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, dir Kosten nicht zu erstatten und können von Rechts wegen keine Rückzahlung von bereits gezahlten Kosten oder von Teilzahlungen des Kaufpreises vornehmen.

Solltest du als Verbraucher mehr als eine (1) Bestellung aufgeben, behalten wir uns das Recht vor, jede dieser zusätzlichen Bestellungen zu stornieren. Alle TYNe Fahrzeuge stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Verfügbarkeit.

Sollten wir aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, deine Bestellung zu erfüllen, werden wir uns mit dir in Verbindung setzen, um dich so schnell wie möglich zu informieren.

6.2. Bindender Vertrag.

Sobald wir deine Bestellung bearbeitet und bestätigt haben, dass wir sie erfüllen können, senden wir dir eine schriftliche Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung“). Mit Erhalt der Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Kaufvertrag („Vertrag“) zwischen dir und uns zustande. Die Auftragsbestätigung wird dir normalerweise innerhalb von 2-4 Tagen zugesandt. Für den Fall, dass du sie nicht innerhalb dieser Zeit erhalten solltest, wende dich bitte an unseren Kundenservice. Wird die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen versandt, gilt der Auftrag als abgelehnt und es ist eine neue Bestellung (Angebot) erforderlich.

Jede automatische Nachricht, die wir dir als Antwort auf deine Bestellung senden, stellt keine formelle Auftragsbestätigung dar, es sei denn, sie ist ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Die Auftragsbestätigung wird den vollständigen Inhalt des Vertrags wiedergeben.

6.3. Ändern deiner Bestellung

Wenn du eine bereits erteilte Bestellung ändern möchtest, wende dich bitte an unseren Kundenservice. Wir können zwar nicht garantieren, dass eine Änderung möglich ist, aber wir werden unser Bestes tun, um dir entgegenzukommen, solange dein Änderungswunsch vor dem Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt. Nach diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, deine Bestellung zu ändern. Bitte beachte, dass dies nicht für Änderungen der Lieferung gilt, die dir in Abschnitt 8 unten erklärt werden.

7. Spezifikation eines TYNe Fahrzeugs

Während des Bestellvorgangs hast du die Möglichkeit, zwischen bestimmten TYNe Fahrzeug Konfigurationen zu wählen. Die von dir gewählte TYNe Fahrzeug Konfiguration wird in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Um sicherzustellen, dass deine TYNe Fahrzeug Konfiguration deinen Wünschen entspricht, bitten wir dich, die Auftragsbestätigung genau zu überprüfen und uns so schnell wie möglich über eventuelle Fehler zu informieren.

Bitte beachte, dass jegliche Hardware, Software oder andere Produkteigenschaften, die nach deiner Bestellung veröffentlicht werden, nicht in der von Ihnen gewählten TYNe Fahrzeug Konfiguration enthalten sein werden. Wir behalten uns das Recht vor, nach dem Vertragsabschluss geringfügige Änderungen an den Spezifikationen vorzunehmen oder kleine technische Anpassungen am TYNe Fahrzeug vorzunehmen – vorausgesetzt, dass solche Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Qualität oder Leistung des TYNe Fahrzeug haben.

8. Stornierung der Bestellung

Du kannst deine Bestellung für dein TYNe Fahrzeug bei uns bis zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung deines TYNe Fahrzeug jederzeit stornieren, indem du den Kundenservice kontaktierst. Es können Kosten anfallen, sollte sich dein TYNe Fahrzeug in einem nicht stornierbaren Status befinden z.B: in der Zustellung durch eine Spedition.

9. Preis und Zahlung

9.1. Preis

Der für den Kauf deines TYNe Fahrzeug geltende Preis ist derjenige, der zum Zeitpunkt deiner Bestellung im Online-Shop aufgeführt ist oder dir auf andere Weise in geeigneter Form mitgeteilt wird. Sofern wir nichts Anderes angeben, enthalten die im Online-Shop angegebenen Preise die Mehrwertsteuer („MwSt.“), jedoch keine Lieferkosten, falls diese anfallen („Preis“).

9.2. Kaufpreis

Du kannst deinen Kaufpreis auf die Art und Weise bezahlen, die dir bei deiner Bestellung angezeigt wird. Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsarten: SEPA-Überweisung. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten für eine Bestellung nicht zu akzeptieren und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. Wir akzeptieren nur Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union („EU“) und der Schweiz und haften nicht für Gebühren oder Kosten, die von Dritten, insbesondere von Banken oder Kreditkartenanbieter, erhoben werden. Alle Kredit- und Debitkarteninhaber unterliegen der Validierungs- und Autorisierungskontrolle durch den Kartenaussteller. Sollte der Aussteller der gegebenen Kredit- oder Debitkarte sich weigern, die Zahlung an uns zu autorisieren, erhältst du eine Nachricht, dass die Zahlung nicht ausgeführt werden konnte. Wenn deine Zahlung nicht ausgeführt werden konnte, versuche es bitte erneut oder wende dich an den Kundenservice , um Unterstützung zu erhalten.

Der Kaufpreis für deine Bestellung muss spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem von dir gewählten Abhol- oder Lieferdatum bei uns eingegangen sein. Wenn du die Abholung oder Lieferung des Fahrzeugs innerhalb von fünfzehn (15) Tagen oder weniger nach deiner Bestellung angefordert hast, muss der Kaufpreis spätestens drei (3) Tage vor deinem gewünschten Abhol- oder Lieferdatum bei uns eingehen.

Wenn der Zeitpunkt für die Zahlung des Kaufpreises näher rückt, senden wir dir Zahlungsanweisungen an die E-Mail-Adresse, die du bei der Aufgabe deiner Bestellung angegeben hast. Alle Einzelheiten zur Durchführung deiner Zahlung sind, wie oben angegeben, in den Zahlungsanweisungen enthalten, solltest du jedoch Fragen haben, zögere bitte nicht, dich an den Kundenservice zu wenden.

9.5. Zahlungsverzug und Kündigung

Bei Vertragsabschluss (nach Erhalt der Auftragsbestätigung) bist du verpflichtet, die Beträge deiner Bestellung bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, dein TYNe Fahrzeug auszuliefern, bevor wir den vollen Kaufpreis erhalten haben. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, erhältst du eine Zahlungserinnerung an die von dir angegebene E-Mail-Adresse. Wenn die vollständige Zahlung nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung bei uns eingeht, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit dir sofort und ohne weitere Mitteilung zu kündigen.

9.6. Bonitätsprüfung

Wir behalten uns das Recht vor, deine Kreditwürdigkeit und Eignung auf der Grundlage deiner persönlichen Informationen und deiner Kredithistorie zu beurteilen. Wenn du dich für eine Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidest, behalten wir uns das Recht vor, die Gültigkeit der Kredit- oder Debitkarte, deren zur Verfügung stehende Kreditlinie in Bezug auf den Wert der Bestellung und die Richtigkeit deiner persönlichen Daten zu prüfen, die mit den in der Bestellung angegebenen Daten übereinstimmen müssen.

Wir behalten uns das Recht vor, eine Kreditauskunftei mit der Durchführung der Bonitätsprüfung zu beauftragen. Eine solche Kreditauskunftei kann einen Sucheintrag in deiner Kreditakte vornehmen, der auch von anderen Organisationen eingesehen werden kann. Möglicherweise erhältst du von der Auskunftei auch eine Mitteilung, dass wir eine Bonitätsprüfung bei dir durchgeführt haben. Wir können Bestellungen oder die von dir gewählte Zahlungsoption auf der Grundlage dieser Prüfung ablehnen. Bitte beachte, dass du im Falle einer Kreditverweigerung das Recht hast, über den Grund für diese Verweigerung informiert zu werden.

10. Lieferung

10.1. Allgemeines

Die verschiedenen von uns angebotenen Liefermöglichkeiten sind abhängig von deren jeweiliger Verfügbarkeit. Für Bestellungen, die im Online-Shop getätigt werden, liefern wir nur innerhalb Deutschlands.

Weitere Informationen zu unseren verschiedenen Liefermöglichkeiten findest du in unseren Lieferbedingungen auf unserer Website. Wenn dir nichts anderes schriftlich mitgeteilt wird, beinhaltet die Liefergebühr Zölle und staatliche Gebühren, Versand- und Bearbeitungsgebühren für die Lieferung an dich, nicht aber Lieferkosten für Rücksendungen.

Nach Abschluss des Bestellvorgangs und Erhalt der Bestellbestätigung setzen wir uns über das Kundenservice mit dir in Verbindung, um die Abholung oder Lieferung des Fahrzeugs im Detail zu vereinbaren und dir die Lieferzeiten mitzuteilen. Sobald du deinen Abhol- oder Liefertermin ausgewählt hast, erhältst du eine schriftliche Bestätigung (Textform genügt).

Bei den Lieferzeiten handelt es sich um Schätzungen, und obwohl wir immer unser Bestes tun, um innerhalb des voraussichtlichen Zeitraums zu liefern, können wir aus einer Vielzahl von Gründen keine genauen Lieferzeiten garantieren. Wir werden dich auf dem Laufenden halten, sollten wir nicht in der Lage sein, fristgerecht zu dem seinerseits gewünschten Liefertermin zu liefern.

Die Kennzeichenangaben deines TYNe Fahrzeugs werden dir vor oder in Verbindung mit der Auslieferung deines TYNe Fahrzeugs mitgeteilt.

Wenn wir dein TYNe Fahrzeug liefern, werden wir dich bitten, einen Identitätsnachweis und, falls erforderlich, einen Berechtigungsnachweis vorzulegen und eine Lieferbestätigung zu unterschreiben. Wir behalten uns das Recht vor, die Übergabe des TYNe Fahrzeugs an dich zu verweigern, wenn du keinen Berechtigungsnachweis und/oder einen Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises erbringen kannst.

Die verschiedenen Liefermethoden, die wir anbieten, unterliegen der Verfügbarkeit sowie den Bedingungen unserer Lieferbedingungen.

10.2. Änderungen der Auslieferung

Du kannst in bestimmten Fällen die von dir gewählte Liefermethode ändern. Auch wenn dies nicht immer möglich ist, werden wir unser Bestes tun, um solche Wünsche zu erfüllen. In einigen Fällen ist dies nur gegen eine Gebühr möglich, die in einem solchen Fall von dir zu zahlen ist. Wir werden dich immer informieren, bevor wir der Lieferänderung zustimmen, sollte eine Gebühr für die Änderung anfallen. Solltest du die von dir gewählte Lieferweise von einer von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Liefermethode in eine von uns gegen eine Liefergebühr angebotene Lieferweise ändern, werden wir die Liefergebühr zu deinem Kaufpreis hinzufügen.

Weitere Einzelheiten dazu, ob und wie du deine Lieferweise ändern kannst und in welchen Situationen eine Gebühr für die Änderung anfällt, findest du in den Lieferbedingungen auf der Website.

10.3. Verspätete Auslieferung

Sollten wir bei der Auslieferung des TYNe Fahrzeugs an dich Probleme haben, werden wir dich so schnell wie möglich darüber informieren, dass sich die Auslieferung verzögert, und dir eine geschätzte neue Lieferzeit mitteilen. Bitte lese die Lieferbedingungen auf der Website für weitere Informationen darüber,

wie eine verspätete Auslieferung gehandhabt wird. Sollte der Zeitpunkt für die Auslieferung deines TYNe Fahrzeugs für dich wesentlich sein, musst du uns bei deiner Bestellung darüber schriftlich informieren.

10.4. Nicht abgenommene Bestellungen

Wenn du aus irgendeinem Grund dein TYNe Fahrzeug nicht gemäß der von dir gewählten Lieferweise und -zeit abnehmen wirst, wird deine Bestellung an uns zurückgeschickt und wir berechnen dir die Kosten für die Rücksendung, wie in den Lieferbedingungen auf der Website angegeben.

11. Eigentum

Das Eigentum am TYNe Fahrzeug geht erst dann auf dich über, wenn die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgt ist. Sollte es aufgrund von Zahlungsverzögerungen deinerseits passieren, dass das TYNe Fahrzeug vor Eingang der vollständigen Kaufpreiszahlung an dich ausgeliefert wird, behalten wir uns das Recht vor, das TYNe Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, ohne dich über unsere Absichten in Kenntnis zu setzen.

12. Widerrufsrecht

12.1. Allgemeines

Wenn du eine Bestellung bei uns im Online-Shop aufgibst, hast du ein gesetzliches Recht, den Vertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt des TYNe Fahrzeugs zu widerrufen.

Dieses gesetzliche Recht gilt nicht für ein TYNe Fahrzeug welches in einem Pop Up gekauft wurde.

12.2. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

TYN-e Gmbh
Albrecht-Villinger-Straße 10
71332 Waiblingen
Telefon: +49 (0) 71 51 5 66 – 8 03
info@tyn-e.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.3. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

12.4. Fahrzeugzustand bei Rückgabe

Wenn wir das zurückgegebene Auto erhalten haben, werden wir es überprüfen. Du musst für einen etwaigen Wertverlust des TYNe Fahrzeugs nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dir zurückzuführen ist. Wird ein von dir zu vertretender Wertverlust festgestellt, werden wir einen Betrag, der dem verminderten Wert des Autos entspricht, von dem Betrag abziehen, der dir erstattet wird.

13. Mängel

Solltest du, nachdem du dein TYNe Fahrzeug erhalten hast, feststellen, dass es mangelhaft oder beschädigt ist, hast du das gesetzliche Recht zu rügen, dass es bei der Übergabe nicht entsprechend deiner Bestellung mangelfrei war. Es ist wichtig und wir empfehlen dir, dein TYNe Fahrzeug bei der Übergabe sorgfältig zu untersuchen, um sicherzustellen, dass es deiner Bestellung entspricht und nicht beschädigt oder mangelhaft ist. Wir behalten uns das Recht vor, bei der Anlieferung oder Übergabe des TYNe Fahrzeug zusammen mit dir eine Abnahmeüberprüfung vorzunehmen und das Ergebnis der Abnahme in einem

Protokoll festzustellen. Die Überprüfung des TYNe Fahrzeugs erfolgt auf der Grundlage des Zustandes des TYNe Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe.

Wenn du feststellst, dass das TYNe Fahrzeug, das du erhalten hast, trotz unserer Bemühungen nicht vertragsgemäß, beschädigt oder mangelhaft ist, empfehlen wir dir und bitten dich, uns dies so schnell wie möglich mitzuteilen, entweder sobald du das TYNe Fahrzeug übernommen hast und den Schaden, den Mangel oder die Nichtkonformität zur Kenntnis nimmst, oder wenn es für dich erkennbar wird.

Du kannst uns informieren und deine Reklamationen registrieren, indem du dich mit dem Kundenservice in Verbindung setzt.

Wir haften nicht für Mängel, die dir bei Abschluss des Vertrags mit uns bekannt waren oder die bekannt sein hätten müssen. Wir sind unter keinen Umständen für Schäden, Verluste oder Mängel verantwortlich, die auf eine fehlerhafte Nutzung des TYNe Fahrzeug oder auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen sind.

14. Neuwagengarantie

Neuwagen von TYN-e Gmbh werden mit einer Neuwagengarantie („Garantie“) geliefert. Wir bitten dich, die Bedingungen und Einzelheiten der Garantie zu lesen und dich mit ihnen vertraut zu machen, die du im Garantieschein finden kannst. Bitte beachte, dass die Garantie dir als Verbraucher zusätzliche Rechte zu den oben erwähnten gesetzlichen Rechten einräumt. Du erhältst auch eine Kopie der Garantie, wenn dein TYNe Fahrzeug an dich geliefert wird.

Auf deinen Wunsch hin kann dir die Garantie auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Bitte kontaktiere dazu das Kundenservice für weitere Informationen.

15. Autohandbuch

Bei der Auslieferung erhältst Du ein Benutzerhandbuch („Autohandbuch“) für dein TYNe Fahrzeug. Das Autohandbuch ist dein Handbuch für dein TYNe Fahrzeug und enthält wichtige Informationen über den Betrieb deines TYNe Fahrzeugs. Wir bitten dich, das Autohandbuch zu lesen und dich mit ihm vertraut zu machen, bevor Du Dein TYNe Fahrzeug benutzt. Das Autohandbuch kann aktualisiert und ergänzt werden, wenn neue Funktionen in deinem TYNe Fahrzeug veröffentlicht werden.

16. Pannenhilfe

Über unseren Partner bieten wir dir einen Pannenhilfe-Service („RSA“) für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Tag der Erstzulassung deines TYNe Fahrzeug auf dich an.

17. Haftung und Haftungsbegrenzung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt oder begrenzt unsere Haftung in Bezug nur in dem gesetzlich zulässigen Ausmaß.

Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für von uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TYN-e Gmbh nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

18. Force Majeure

Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle der Vertragspartei liegen und die die betroffene Vertragspartei vernünftigerweise nicht hätte vorhersehen oder durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen verhindern können („Höhere Gewalt“). Als höhere Gewalt gelten unter anderem (ohne Einschränkung) Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Unruhen, Mobilmachung, allgemeine Störungen der Energieversorgung, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Epidemien/Pandemien, globale Versorgungsengpässe und -störungen sowie staatliche Eingriffe und/oder Entscheidungen (mit Ausnahme von Ereignissen, die durch die Nichterfüllung von Verpflichtungen der Partei nach geltendem Recht oder diesem Vertrag verursacht werden) und vergleichbare Umstände.

20. Eigentum an Rechten

Die Rechte in Bezug auf Bilder, Videos und andere Materialien, die im Online-Shop oder in Marketingmaterialien gezeigt werden, sowie jegliches geistiges Eigentum, das in Verbindung mit dem TYNe Fahrzeug gezeigt wird, sind Eigentum von TYN-e Gmbh oder an TYN-e Gmbh lizenziert und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung verwendet werden.

Die Bilder, Videos und anderen Materialien, die im Online-Shop oder in Marketingmaterialien gezeigt werden, dienen nur zu Illustrationszwecken. Wir haben uns bemüht, Größen, Farben und Details so genau wie möglich darzustellen, aber dein TYNe Fahrzeug kann von den Bildern abweichen.

21. Übertragung von Rechten und Pflichten

Wir behalten uns das Recht vor, Unterauftragnehmer zur Erfüllung unserer Verpflichtungen einzusetzen und können unsere Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten oder übertragen. Dies hat keinen Einfluss auf deine Rechte oder unsere Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir werden dich in jedem Fall schriftlich benachrichtigen, wenn dies geschieht. Dir ist nicht gestattet, unerfüllte Verpflichtungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen.

22. Datenschutz

Wir sind der Datenverantwortliche für die Verarbeitung deiner persönlichen Daten, wenn du dich registrierst, die Website nutzt und eine Bestellung aufgibst. Informationen über die Verarbeitung deiner persönlichen Daten durch uns findest du in unserer Datenschutzrichtlinie, die auf der Website verfügbar ist.

Für die persönlichen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von TYNe Fahrzeug gesammelt werden, verweisen wir auf die geltenden Datenschutzhinweise auf unserer Website hier.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB ungültig, rechtswidrig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit oder die Anwendung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt (§ 306 Abs. 1 BGB).

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den gesamten Vertrag mitsamt seinen Anlagen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten kannst du das für deinen Wohnsitz zuständige Gericht oder das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht anrufen.

Wenn wir eines unserer Rechte gegen Sie dich Verbraucher geltend machen wollen, werden wir dies nur vor den Gerichten des Landes tun, in dem du deinen Wohnsitz hast.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Regelung der Geschäftsbeziehung zwischen der TYNe GmbH, nachfolgend TYNe, und Abonnenten. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Buchung von Abo-Angeboten, die zwischen TYNe und Abonnenten zustande kommen.

1. Inhalt

Inhalt der Buchung von Abo-Angeboten ist die von TYNe angebotene Mobilitätslösung, welche dem Abonnenten in einem Mobilitätspaket für eine pauschale Monats- und Kilometergebühr die Nutzung eines Fahrzeugs für den Mindestzeitraum von 6 Monaten und darüber hinaus ermöglicht („Auto-Abo“). Diese All-Inclusive-Monatsgebühr beinhaltet als Pauschale neben der Fahrzeugnutzung auch die Kosten für Zulassung auf den Hersteller (TYNe GmbH), die Bezahlung der Jahresprämie für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung, die KFZ-Steuer, die Rundfunkgebühren, die Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Inspektionen nach den nachstehenden Bedingungen.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Die Buchung eines Auto-Abos erfolgt online über die Internetseite von TYNe www.TYNe.de.

Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements ist eine positive Kreditprüfung durch TYNe, eine Abfrage bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden und Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, sowie die Vorlage eines gültigen Führerscheins der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse, die Vorlage einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und die Zahlung einer Sicherheitsleistung des Abonnenten. Diese ist vom Abonnenten mittels eingerichteten SEPA-Mandats auf ein von TYNe benanntes Kautionskonto zu leisten.

2.2 Der Abonnent hat zunächst die Möglichkeit, einzelne Auto-Abos auf der Webseite, bei TYNe unverbindlich anzufragen.

2.3 Der verbindliche Vertrag unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen kommt erst zu Stande, wenn TYNe dem Abonnenten eine finale Buchungsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) zuschickt. Die nach Übermittlung der Buchungsanfrage seitens des Abonnenten an dieser versandten Eingangsbestätigung über die Buchungsanfrage stellt noch keine Annahme seitens TYNe dar. TYNe behält sich vor, einen Vertragsschluss bzw. das entsprechende Angebot bei negativer Kreditprüfung ohne weitere Begründung abzulehnen.

3. Abonnenten, Nutzungsberechtigte Fahrer, Nutzungsberechtigte Dritte

3.1 Abonnenten können Privat- und Firmenabonnenten mit Wohn- bzw. Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Das Fahrzeug darf nur vom Abonnenten und zusätzlich von den in der jeweiligen Buchungsvereinbarung angegebenen Fahrern geführt werden, die vor Vertragsabschluss zu benennen sind („nutzungsberechtigte Fahrer“). Bei Firmenabonnenten darf das Fahrzeug ausschließlich von den als nutzungsberechtigten Fahrern angegebenen natürlichen Personen geführt werden.

3.2 Der Abonnent (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) und nutzungsberechtigte Fahrer dürfen das Fahrzeug für einzelne Fahrten ihren jeweiligen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), dem Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten des nutzungsberechtigten Fahrers überlassen, wenn und soweit diese denselben Wohnsitz (meldepflichtige Adresse) wie der Abonnent oder der nutzungsberechtigte Fahrer haben („nutzungsberechtigte Dritte“). Der Abonnent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichten aus dem Auto-Abo einschließlich dieser AGB auch von den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten eingehalten werden. Auf Anfrage kann der Kreis der nutzungsberechtigten Fahrer jederzeit erweitert werden, sofern TYNe in Textform zugestimmt hat.

3.3 Nutzungsberechtigte Fahrer/innen müssen mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz einer zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen.

3.4 TYNe ist jederzeit während der Laufzeit des Auto-Abos berechtigt, bei dem Abonnenten, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, eine Führerscheinkontrolle durchzuführen.

3.5 Abonnenten haben eigenständig vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte fahrtauglich ist, sich im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis befindet und die Voraussetzung nach Ziffer 3.3 erfüllt, gleiches gilt für einen nutzungsberechtigten Fahrer, der das Fahrzeug einem nutzungsberechtigten Dritten überlässt. Darüber hinaus hat der Abonnent dafür Sorge zu tragen, dass TYNe jederzeit darüber Auskunft erteilt werden kann, wer als nutzungsberechtigter Fahrer zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug genutzt hat.

3.6 Sollte ein nutzungsberechtigter Fahrer oder nutzungsberechtigter Dritter die persönlichen Voraussetzungen der Ziffer 3 dieser AGB nicht erfüllen, bleiben die vertraglichen Pflichten des Abonnenten, insbesondere die Bezahlung der Monatsgebühr zuzüglich der Mindest-Kilometer, hiervon unberührt. Im Übrigen bleibt die Pflicht zur Bezahlung der Monatsgebühr zuzüglich der Mindest-Kilometer auch bestehen, wenn der Abonnent die Voraussetzungen der Ziffer 3.3 nach Vertragsschluss nicht mehr erfüllt. Hierdurch wird automatisch die Kündigungsfrist ausgelöst (siehe Ziffer15).

Der Abonnent und jeder nutzungsberechtigte Fahrer verpflichten sich, TYNe unverzüglich über den Verlust der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins anzuzeigen und das Führen des Fahrzeugs während dieser Zeit strikt zu unterlassen.

3.7 Der Abonnent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichten aus diesen AGB auch von den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten eingehalten werden. Vorbehaltlich des nach der Buchung bestehenden Kfz-Versicherungsschutzes, der auch zugunsten von nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten besteht, haftet der Abonnent für nutzungsberechtigte Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte wie für eigenes Verschulden, d.h. er muss sich deren schuldhaftes Verhalten zurechnen lassen.

3.8 Der Abonnent ist verpflichtet, eine Änderung seiner Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung), einen Arbeitgeberwechsel, eine erhebliche Verschlechterung seiner Einkommensverhältnisse, umgehend anzuzeigen und auf Anforderung jederzeit Auskunft über nutzungsberechtigte Dritte, die das Fahrzeug führen oder geführt haben, zu erteilen.

4. Im Auto-Abo enthaltene Leistungen

4.1 Gegen eine monatliche Abo-Gebühr sowie eine Kilometer-Gebühr wird das ausgewählte Fahrzeug dem Abonnenten für die Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Zulassungskosten, die KFZ-Versicherung für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung, die KFZ-Steuer, die Rundfunkkosten und die Kosten für Wartungs- und Verschleißreparaturen und Inspektionen sowie die Hauptuntersuchungen, bei Firmenabonnenten einschließlich UVV-Prüfung, sind in den Gesamt-Monatskosten enthalten.

Das ausgewählte Fahrzeug ist am Firmensitz von TYNe zugelassen. Vor Überlassung des Fahrzeugs, spätestens jedoch bei Übergabe des Fahrzeugs, erhält der Abonnent die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit des Abonnements gemäß der vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißarbeiten sowie Kosten für die Hauptuntersuchung werden durch TYNe übernommen.

4.2 Ebenso stellt TYNe die ganzjährige Bereifung durch Allwetterreifen sowie verschleißbedingte Reifenwechsel sicher. Die Auswahl von Größe, Fabrikat und Material von Reifen und Felgen obliegt TYNe.

Im Abo-Angebot nicht enthalten ist der Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten aller Art (z. B. Scheibenwaschwasser). Diese Kosten müssen vom Abonnenten getragen werden und erforderliche Betriebsflüssigkeiten nach der Betriebsanleitung des Fahrzeugs aufgefüllt werden, die Haftung des Abonnenten für fehlerhafte Bedienung bleibt unberührt.

TYNe wird das jeweils gebuchte Fahrzeug beim zuständigen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für den Abonnenten anmelden und entrichtet die Rundfunkkosten für das jeweils gebuchte Fahrzeug bei Fälligkeit.

4.3 TYNe schließt für das Fahrzeug eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung zugunsten des Abonnenten ab, die den Abonnenten, die nutzungsberechtigten Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte als versicherten Personenkreis einschließen. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des Versicherers, die dem Abonnenten vor Abschluss vorgelegt werden. Die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskoschäden liegt Fahrzeugabhängig zwischen 750 Euro und 1500 Euro und wird vertraglich festgehalten.

4.4 Der Abonnent erhält einen Versicherungsausweis, aus dem sich ergibt, dass für den Fall des wirksamen Zustandekommens eines Abo Vertrages der Abonnent zugleich versicherte Person eines zwischen TYNe und dem Versicherer abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages wird. Die versicherungsvertraglichen Rechte und Pflichten des Abonnenten ergeben sich aus dem Versicherungsausweis und den Versicherungsbedingungen, nachzulesen nach erfolgreicher Abo Buchung im separaten Versicherungsausweis und den Versicherungsbedingungen.

Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung besteht insbesondere kein Versicherungsschutz für Schäden, die der Abonnent, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte vorsätzlich herbeiführt („Versicherungsausfall“). Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Abonnentenseitigen Verschuldens entsprechenden Verhältnisses gekürzt.

Ist der vorgenannte Versicherungsausfall oder die Leistungskürzung der Voll- und Teilkaskoversicherung auf das Verhalten eines nutzungsberechtigten Fahrers oder eines nutzungsberechtigten Dritten zurückzuführen, haftet der Abonnent für die fehlende Deckung. Für das Auto-Abo-Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Vorgaben des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) entspricht. Hierbei besteht eine Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherungssumme beträgt bei Personenschäden maximal 15 Mio. Euro je geschädigte Person.

Der Abonnent ist berechtigt, für jeden Schadensfall die Haftpflichtversicherung (z.B. Beschädigung eines Fremdfahrzeugs), die Teilkaskoversicherung (z.B. bei Steinschlag oder Glasbruch) und die Vollkaskoversicherung (z.B. eigenverschuldetem Unfallschaden, Vandalismus, Parkrempler) in Anspruch zu nehmen. Pro Schadensfall ist der Abonnent verpflichtet, die in der Buchungsvereinbarung festgelegte Selbstbeteiligung für die Teil- oder Vollkaskoversicherung zu entrichten und hat in jedem Schadensfall das in Ziffer 10 der AGB beschriebene Vorgehen zur Schadensmeldung und Schadensregulierung einzuhalten.
Bei Schadenshöhen, welche im einzelnen Schadensfall die jeweiligen Selbstbeteiligungen der Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht überschreiten, trägt der Abonnent unmittelbar die anfallenden Reparaturkosten. Die Durchführung von Reparaturen, die Abstimmung zwischen TYNe und dem Abonnenten und die Freigabe richten sich nach Ziffer 7.8 der AGB.

4.5 Für jeden während der Laufzeit gefahrenen Kilometer innerhalb der maximalen Kilometer-Monats-Fahrleistung definierten Laufleistung wird nach 4 Wochen die genaue Monats-Fahrleistung abgerechnet, mindestens jedoch die als Minimum vereinbarte Fahrleistung. Mehrkilometer werden zu den angegebenen Km-Kosten abgerechnet, Minder-Kilometer werden sodann auf den nächsten Monat gutgeschrieben. Wurde das Ende der Abo-Laufzeit erreicht, verfallen die, bis zur Fahrzeugrückgabe, angesammelten Minder-Kilometer. Der Abonnent hat keinerlei Anspruch auf jegliche Form der Vergütung dieser.

4.6  TYNe behält sich vor:
– den Kunden während der Abolaufzeit zu kontaktieren und nach Kilometerständen auf dem Tacho ggf. mit Bild zu fragen. Der Kunde verpflichtet sich dem nachzukommen.
– dem Kunden nach Abgleich von Km-Ständen nach übermittelten Fahrzeug Tacho Daten mit den über den Tracker gemeldeten km-Ständen, die laut Tacho gefahrenen Mehrkilometer zu berechnen.

5. Fahrzeugübergabe, Schäden am Fahrzeug

5.1 TYNe wird dem Abonnenten die Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs unverzüglich anzeigen und einen Übergabetermin und einen Übergabeort vereinbaren. Ist in der Buchungsvereinbarung nichts anderes vereinbart, holt der Abonnent das Fahrzeug am mitgeteilten Übergabeort auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin ab. Der Abonnent oder eine von ihm zur Annahme des Fahrzeugs ermächtigte Person (nutzungsberechtigter Fahrer oder nutzungsberechtigter Dritter) muss am Übergabeort, bei Lieferung am Lieferort, eine zur Führung des Fahrzeugs berechtigte, im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sofern dieser auch die aktuelle Anschrift des Abholenden beinhaltet, vorlegen. Der Führerschein und der Ausweis werden im Original bei Fahrzeugübergabe geprüft. Andernfalls darf das Fahrzeug nicht übergeben werden.

5.2 Das Fahrzeug wird in einem verkehrssicheren Zustand mit Mindestladung bei Elektrofahrzeugen mit einer Mindest-Reichweite von 100 km an den Nutzer übergeben. Mit Auslieferung des Fahrzeugs und damit verbundener protokollierter Unterschrift des Abonnenten oder des von ihm zur Abholung Bevollmächtigten erfolgt der Gefahrübergang an den Abonnenten. § 300 BGB (Gefahrübergang zum Zeitpunkt des Annahmeverzugs durch den Abonnenten) bleibt von dieser Regelung unberührt. Überschreitet TYNe aus Gründen, die er zu vertreten hat, den Lieferzeitpunkt um mehr als 2 Wochen, hat der Abonnent das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Buchungs-vereinbarung. Etwaige Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen und die Kosten des Startpakets (Ziffer 11) werden dem Abonnenten hierbei erstattet.

5.3 Nimmt der Abonnent oder die von ihm zur Annahme des Fahrzeugs ermächtigte Person das Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin am Übergabeort oder Lieferort nicht an oder darf dem Abonnenten bzw. der von ihm zur Annahme ermächtigten Person das Fahrzeug aus den voranstehenden bezeichneten Gründen am vereinbarten Übergabetermin nicht übergeben werden, wird gegen eine Gebühr von 199,00 Euro inkl. USt. ein Ersatztermin vereinbart. Für jeden weiteren Ersatztermin wird eine Gebühr von 250,00 Euro inkl. USt. berechnet, es sei denn, dass der Abonnent das Fehlschlagen der ersten Übergabe oder das Fehlschlagen des jeweiligen Ersatztermins nicht zu vertreten hat.

5.4 Bei der Übergabe wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter von TYNe besichtigt und eventuelle Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Dies gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs. Dieses Protokoll wird mit den getroffenen Feststellungen vom Abonnenten oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet. Ist der Abonnent oder dessen Bevollmächtigter mit den Feststellungen oder Teilen hiervon nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.

6. Fahrzeugrücknahme

6.1 Nach Ablauf der Kündigungsfrist und am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart TYNe mit dem Abonnenten einen Termin für die Rücknahme des Fahrzeugs an seinem Geschäftssitz oder der ausliefernden Filiale. Innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf der Kündigungsfrist muss die Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt sein. Ist in der Buchungsvereinbarung nichts Anderes geregelt, verbringt der Abonnent das Fahrzeug auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin an den Rücknahmeort. Das Fahrzeug muss außen und innen gereinigt sein. Bisher unbekannte Schäden sind bei Übergabe anzuzeigen. Bei Rücknahme des Fahrzeugs wird der Rücknahme-Check durchgeführt. Dieser ist vom Abonnenten dann abzuzeichnen.

Scheitert die Rückgabe des Fahrzeugs, wird gegen Gebühr von 199,00 Euro inkl. USt. ein Ersatztermin vereinbart. Für jeden weiteren Ersatztermin wird eine Gebühr von 250,00 Euro inkl. USt. berechnet, es sei denn, dass der Abonnent das Fehlschlagen der ersten Rückgabe oder das Fehlschlagen des jeweiligen Ersatztermins nicht zu vertreten hat.

6.2 Bei der Rücknahme wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter vom TYNe besichtigt und eventuelle Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Dies gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs. Dieses Protokoll wird mit den getroffenen Feststellungen vom Abonnenten oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet. Ist der Abonnent oder dessen Bevollmächtigter mit den Feststellungen oder Teilen hiervon nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.

Entscheidend für die abschließende Bewertung des Fahrzeugs bei Rückgabe ist, wenn bei Rückgabe keine Einigung über den Fahrzeugzustand erzielt werden kann, ein durch TYNe oder dessen Partner beauftragtes Sachverständigengutachten eines unabhängigen Sachverständigen wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Das Recht zur Geltendmachung von bei der Rückgabe nicht zu erkennenden Schäden oder Mängeln bleibt davon unberührt.

6.3 Ist das Fahrzeug bei Rücknahme oder bei Begutachtung nicht in einem einwandfreien, vollständigen, der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand (siehe auch Rücknahme-Check, u.a. außen gewaschen und innen gereinigt sowie ggf. gereinigte Zweitbereifung) oder nicht mit sämtlichen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I, Service-Heft) sowie Zubehör an TYNe zurückgegeben oder können die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen nicht nachgewiesen werden, so ist der Abonnent zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet.

6.4 Weist das Fahrzeug Mängel oder Schäden auf, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, oder entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO haftet der Abonnent TYNe gegenüber nicht, soweit diese Schäden von den vorhandenen Versicherungen abgedeckt sind (die Eigenbeteiligung ausgenommen). Keine Ausgleichspflicht besteht für vertragsgemäße Gebrauchsspuren, die für Alter und Kilometerleistung angemessen sind, sowie für Zustände, die belegbar durch das Übergabeprotokoll bereits bei Übergabe an den Abonnenten vorhanden waren; gemeint sind sogenannte Vorschäden.

6.5 Wird bei Rücknahme des Fahrzeuges keine Einigung über die Höhe der Reparaturkosten bzw. des Minderwerts erzielt, wird ein weiterer Kfz-Sachverständiger, der den Umfang der Mängel und die Höhe der Reparaturkosten und den Minderwert feststellt, beauftragt. Sollte der Kfz-Sachverständige Feststellungen zu vertragswidrigen Zuständen am Fahrzeug treffen, die nicht auf Gebrauchsspuren oder bereits vom Abonnenten gemeldete Vorschäden zurückzuführen sind, trägt der Abonnent die Kosten dieser Begutachtung. Der aus der Prüfung des Sachverständigen resultierende Sachverständigenbericht wird Grundlage der Schadensberechnung in den jeweiligen Abschlussrechnungen.

7. Vertragsgemäße Nutzung

7.1 Der Abonnent verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrs- und betriebssicherem Zustand zu halten und zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden sowie das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen. Der Abonnent verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben an einen Kfz-Halter einzuhalten.

7.2 Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten, für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, zur gewerblichen Personenförderung (z.B. Nutzung als Taxi, Fahrschulwagen, Krankentransporte oder Ähnliches), zu journalistischen Zwecken (Veröffentlichung von Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder Veröffentlichung im Internet, z.B. in sozialen Medien etc.), zur ent- oder unentgeltlichen Vermietung einschließlich Carsharing, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

7.3 Rauchen ist im Fahrzeug strengstens untersagt, bei Zuwiderhandlung wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 200,00 Euro zzgl. USt. dem Abonnenten in Rechnung gestellt.

7.4 Die Kosten für Kraftstoffe, Nutzungskosten (z.B. Maut), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße sowie die Kosten für Reinigung und Pflege des jeweils gebuchten Fahrzeugs werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung vom Abonnenten getragen. Der Abonnent bestätigt mit seiner Unterschrift, das Fahrzeug vorwiegend in Deutschland zu nutzen. Eine vorübergehende ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 4 Wochen nicht überschreiten.

7.5 Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TYNe, Veränderungen technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am Fahrzeug vorgenommen werden.

7.6 Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland nur in folgenden Ländern geführt werden:
Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal Frankreich, Kroatien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg. Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt. Bei Fahrten ins Ausland ist der Abonnent verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Deutschlands resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der Kfz-Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Abonnent. Bei Schadenfällen im Ausland muss der Abonnent ggf. die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen.

7.7 Der Abonnent verpflichtet sich, während der Laufzeit und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderliche Wartungen und Verschleißreparaturen durchführen zu lassen, deren Kosten gemäß Ziffer 4.1 TYNe trägt, und das Fahrzeug gemäß der Betriebsanleitung zu betreiben. Wird das Fahrzeug von einem Firmenabonnenten zu Dienstfahrten eingesetzt, obliegt es dem Abonnenten für eine fristgerechte, sachkundige Prüfung nach UVV zu sorgen. Der Abonnent ist verpflichtet, Meldungen der Fahrzeugelektronik bezüglich Wartungen, Inspektionen, Schäden oder Fehlfunktionen umgehend mitzuteilen.

7.8 Wartungen, Reparaturen und Werkstattarbeiten am Fahrzeug dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TYNe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei jeweiligen TYNe Partner vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, die Wartung sowie Reparaturen im Rahmen der vorgesehenen Wartungs- und Inspektionsintervalle.

Für etwaige, aus der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen, entstehende Schäden, insbesondere spätere Mehrkosten bei Reparatur und Wartung, einem Minderwert des Fahrzeugs, Einschränkungen oder Ausfälle der Hersteller- und/oder Händlergarantie haftet der Abonnent. Dies gilt nicht, wenn diesbezügliche Schäden auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen sind oder der Abonnent die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

7.9 Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden. Das Fahrzeug ist im Normalfall mit Allwetter-Reifen ausgerüstet. Bei besonderem Einsatz auf Eis und Schnee und Fahrten über geschlossene Schneedecke empfiehlt sich die Verwendung von Schneeketten, die auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Ein Wechsel auf Winterräder kann gegen Aufpreis angeboten werden und ist mindestens 4 Wochen vor Bedarfsanfall anzuzeigen.

7.10 Wird das Fahrzeug auf Allwetterreifen ausgeliefert ist zu beachten, dass einige Länder eine Winterreifenpflicht haben. Der Abonnent ist verpflichtet sich vorher zu informieren und trägt das Risiko im Schadensfall.

8. Verkehrsverstöße

8.1 Der Abonnent stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden. TYNe meldet gegenüber der Ordnungsbehörde den Abonnenten mit dem Hinweis, dass diesem die Halterpflichten auferlegt wurden, sowie die Namen der nutzungsberechtigten Fahrer, die vom Abonnenten in der Buchungsvereinbarung benannt wurden, verbunden mit dem Hinweis, wer als nutzungsberechtigter Dritter gilt. Der Abonnent stellt TYNe bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen und die der Abonnent, der nutzungsberechtigte Fahrer oder ein nutzungsberechtigter Dritter zu vertreten hat, in vollem Umfang von allen Inanspruchnahmen und Kosten (insbesondere Verwarnungs- und Bußgeldern, Fahrtenbuchauflagen nach § 31 a StVZO) frei.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. nach der österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die u.U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).

8.2 Im Fall eines im Ausland begangenen Gesetzesverstoßes im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, der gegen TYNe als Halter geltend gemacht wird (z.B. Parkverstöße, Geschwindigkeitsverstöße etc.), kann das Ordnungsgeld bzw. die Strafzahlung verauslagt und nachträglich dem Abonnenten in Rechnung gestellt werden. Der Einzug erfolgt mit der monatlichen Abrechnung und wird gesondert ausgewiesen.

9. Ausfall

Für den Fall, dass der Abonnent das Fahrzeug aus Gründen, die TYNe nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen kann, hat er keinerlei Ansprüche gegen TYNe auf Nutzungsausfallentschädigung und/oder Ersatz von Mietwagenkosten.

10. Schadensregulierung

10.1 Entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung und gemäß der AKB, Bestandteil der AGB sind und im Kunden Login hinterlegt sind, ist der Abonnent verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Nach den Regelungen der Voll- und Teilkaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß der AKB muss der Abonnent alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht nach erforderlich ist. Der Abonnent ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört insbesondere, dass von dem Abonnenten, nutzungsberechtigen Fahrer oder nutzungsberechtigen Dritten kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird sowie keinerlei Angaben zur Sache gegenüber Versicherern anderer Unfallbeteiligter gemacht werden.

10.3 Verletzt der Abonnent vorsätzlich einen dieser vorstehenden Punkte, hat er entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung der AKB keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Abonnent seine Pflichten grob fahrlässig, ist TYNe entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung gemäß der AKB berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Abonnent nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz vollumfänglich bestehen. Abweichend hiervon ist TYNe zur Leistung verpflichtet, soweit der Abonnent nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent die Pflicht arglistig verletzt.

10.4 Unfallbedingte Schäden sind unverzüglich in Textform anzuzeigen und vom Abonnenten erst nach Rücksprache und Freigabe durch TYNe reparieren zu lassen. Die Reparatur soll in der Regel immer in
der Werkstatt des TYNe-Partners erfolgen.
Für den Fall, dass der Abonnent nach den Bestimmungen der bestehenden Kfz-Versicherung von der Haftung freigestellt ist, wird TYNe entscheiden, ob eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgen soll.

10.5 Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt ausschließlich durch TYNe und für Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Abonnent einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung von ViveLaCar durch den VLC-Partner, in dessen Eigentum das Fahrzeug steht, behoben.

10.6 TYNe kann bei Bedarf und nach freiem Ermessen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Schadensregulierung beauftragen und sich für die zu verfolgenden Ansprüche mit dem Abonnenten abstimmen. Sollte im Schadensfall ein Versicherungsausfall oder eine Leistungskürzung vorliegen, werden gemäß dem Verschulden des Abonnenten die Kosten für die Rechtsverfolgung entsprechend der Ausfallquote dem Abonnenten in Rechnung gestellt.

10.7 Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden stehen TYNe zu. Der Abonnent ist verpflichtet, alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zu Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang zu übermitteln. Ein Schadensformular steht auf der Website unter …. zur Verfügung.

10.8 Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen dem TYNe zu. Sofern bei Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens/einer Reparaturkostenkalkulation der im Sachverständigengutachten/der Reparaturkostenkalkulation ausgewiesene Betrag die tatsächlich verauslagten Reparaturkosten übersteigt, steht dieser Betrag nicht dem Abonnenten zu. Der Abonnent hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Ersatzmobilität.

11. Startpaket, Abokosten, Kilometer-Kosten, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

11.1 Dem Abonnenten werden bei jedem Abschluss einer Buchungsvereinbarung Kosten für das Startpaket in Höhe von 200,00 Euro excl. USt. in Rechnung gestellt. Hierin enthalten ist Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs.
11.2 Die Höhe der monatlichen Abokosten für das gebuchte Auto-Abo ist der Buchungsvereinbarung zu entnehmen; diese wird von TYNe im 4 Wochen Rhythmus in Rechnung gestellt, zusammen mit den Kosten für Mehrkilometer (gefahrene Kilometer – mindestens jedoch die vereinbarten Mindest-Kilometer mit dem vereinbarten Cent-Faktor) sowie eventuell angefallener Kosten wegen Verkehrsverstößen. Erfolgt die Übergabe bzw. Rücknahme des Fahrzeugs nicht am Ersten bzw. Letzten eines Monats, wird die erste bzw. letzte monatliche Aborate bis zum Tag der tatsächlichen Rücknahme des Fahrzeugs anteilig tageweise für den Anfangs- und End Monat berechnet. Der Kilometerstand wird am Ende des Monats an das zentrale Rechenzentrum von TYNe übermittelt und gilt als Grundlage für die Berechnung. Abweichende Kilometerstände sind unverzüglich anzuzeigen.

11.3 Es gilt der übermittelte Datenstand als verbindlich – es steht dem Abonnenten frei, das Gegenteil nachzuweisen. Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich jeweils inkl. USt. in der jeweils gesetzlichen Höhe.

11.4 Zahlungen des Abonnenten können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos via SEPA Lastschrift geleistet werden. Kommt es zu einer vom Abonnenten zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Abonnent einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 15,00 Euro inkl. USt. zu zahlen. Dem Abonnenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

11.5 Der Abonnent stimmt zu, dass die Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an die vom Abonnenten hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Abonnent ist damit einverstanden, dass er keine Rechnungen in Papierform erhält.

11.6 Der Abonnent erklärt sich im Zuge des Abrechnungsmodells ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kilometerdaten und GPS-Daten 24 Monate gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen und die Daten dienen ausschließlich zur Abrechnung der gefahrenen Kilometer.

11.7 Der Abonnent ist berechtigt 24 Stunden vor Stichtag einer Abrechnungsperiode einen Wechsel seines Kilometer Paketes (Abos Angebotes) durchzuführen. Die aus der vorangegangenen Periode gesammelten Minderkilometer verfallen beim Wechsel, die angefallenen Mehrkilometer werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Der Abonnent wird von TYNe über die Änderung und Aktivierung des Kilometerpaktes via E-Mail informiert. Eine Stornierung der Änderung kann nur durch den Customer Service erfolgen. Nach Beendigung des Abos verfallen die Minderkilometer. Der Abonnent hat keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.

12. Kaution und Zahlungsverzug

Bei Vertragsbeginn ist eine Kaution in Höhe von einer monatlichen Aborate zu hinterlegen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2 kann eine Lastschrift nicht vom angegebenen Konto eingezogen werden, ist TYNe berechtigt, eine Verrechnung mit der hinterlegten Kaution vorzunehmen. Ferner ist TYNe berechtigt, nach einmaliger Aufforderung zum Ausgleich der offenen Posten binnen 14 Tagen, das Auto-Abo zu kündigen, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass er den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

13. Haftung und Gewährleistung von TYNe

13.1 TYNe haftet nicht für höhere Gewalt. Auch ist die Haftung wegen der Verletzung vertraglich geregelter Pflichten vorbehaltlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Bei leichter oder mittlerer fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruht, ist die Haftung von TYNe dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

13.2 TYNe stellt dem Abonnenten im Rahmen des vermittelten Auto-Abos ein Fahrzeug zur Verfügung und erbringt die angebotenen Mobilitätsdienstleistungen.

13.3 Im Rahmen des Auto-Abos wird bei Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs an einen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb verwiesen und die Kosten für verschleiß- oder sachmangelbedingte Reparaturen übernommen. Weitere Ansprüche des Abonnenten wegen Sachmängeln an dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug sind ausgeschlossen.

14. Verfügungen, Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretungen

14.1 Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder jede andere Verfügung über das Fahrzeug durch den Abonnenten sind nicht zulässig.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug steht dem Abonnenten nicht zu.

14.3 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von TYNe ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Abonnenten zulässig.

14.4 TYNe ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis u.a. zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.

14.5 Der Abonnent erklärt bereits hiermit seine Zustimmung dazu, dass eine zu Finanzierungszwecken abgetretene Sicherung zulässig ist.

14.6 Bei Abtretung von Forderungen aus dieser Vereinbarung und bei Übertragung der Buchungs-vereinbarung auf eine andere Partei ist TYNe berechtigt, die personenbezogenen Daten des Abonnenten und Vertragsdaten zu übermitteln.

15. Laufzeit, Kündigung

15.1 Die Laufzeit des Auto-Abos beträgt mindestens sechs Monate beginnend am Tag der Übergabe des gebuchten Fahrzeugs oder ab Zurverfügungstellung der Ersatzmobilität und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Die Buchungsvereinbarung ist vom Abonnenten unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. Eine Kündigung bedarf der Textform und kann per Brief und E-Mail erfolgen.

Eine stillschweigende Verlängerung einer gekündigten Buchungsvereinbarung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs nach Ende der Vertragslaufzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.

15.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn der Abonnent mit der Entrichtung der Grundkosten zuzüglich der Mindest-Kilometer Kosten mehr als 14 Tage in Verzug ist.

TYNe ist auch dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Abonnent, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das dem Abonnenten überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen der Vereinbarung in der Buchung oder der Regelung gemäß AGB) überlässt oder wenn der Abonnent bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Darüber hinaus, wenn der Abonnent bei Eintritt eines Versicherungsfalls die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistet. Sofern die Schadensquote 5.000 Euro in Summe pro Kalenderjahr überschreitet, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung zulässig.

15.3 Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen der Vereinbarung in der Buchung oder der Regelung gemäß AGB) überlässt oder wenn der Abonnent bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Darüber hinaus, wenn der Abonnent bei Eintritt eines Versicherungsfalls die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistet. Sofern die Schadensquote 5.000 Euro in Summe pro Kalenderjahr überschreitet, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung zulässig.

15.4 Mit der außerordentlichen Kündigung verliert der Abonnent das Besitzrecht am überlassenen Fahrzeug und ist zur Herausgabe des Fahrzeuges mit sämtlichen Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Abonnentendienstheft, o. ä.) auf seine Kosten und Gefahr unter Wahrung des Rückgabeprozesses verpflichtet. TYNe ist nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Herausgabefrist berechtigt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.

Gibt der Abonnent das Fahrzeug, die Schlüssel oder die Unterlagen nicht innerhalb der Herausgabefrist heraus, hat er die Kosten der Lokalisierung und Sicherstellung des Fahrzeugs und der Ersatzbeschaffung der Fahrzeugschlüssel und Unterlagen sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Abonnent hat die verspätete Herausgabe nicht zu vertreten. Eine verspätete oder nicht erfolgte Herausgabe durch den nutzungsberechtigten Fahrer hat der Abonnent jedoch wie eigenes Handeln zu vertreten.

Im Falle der Sicherstellung des Fahrzeugs entfällt die Besichtigung bei Rücknahme im Sinne dieser AGB. TYNe sind sodann berechtigt, eine Begutachtung durchzuführen und etwaige Schäden dem Abonnenten zu berechnen.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.

16. Sonstige Vereinbarungen

16.1 Es gilt deutsches Recht.

16.2 Der Gerichtsstand ist, wenn der Abonnent Kaufmann oder eine juristische Person ist oder soweit der Abonnent nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Berlin.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.

16.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.

16.5 Änderungen dieser AGB teilt TYNe dem Abonnenten in Schriftform mit. Widerspricht der Abonnent den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Abonnent bei Mitteilung der Änderung der Vertragsbedingungen gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.

16.6 TYNe behält sich das Recht vor, Fahrzeuge nach zwei Jahren Abo-Laufzeit zu tauschen. TYNe ist bemüht dem Abonnenten ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Die Abo-Kosten passen sich gegebenenfalls entsprechend an. Der Abonnent muss dem neuen Fahrzeug zustimmen.

Stand: September 2023