TYNe Pritsche – Sneak Preview

*vorläufige Preisangabe ohne Berücksichtigung von Fördermitteln o.ä. Zuschüssen.
Abbildung zeigt Sonderausstattung.

TYNe Pritsche Kaufen

TYNe Pritsche Auto Abo

Entdecken Sie den TYNe für sich: Serienausstattung TYNe Pritsche

Disclaimer von TYNe

Mit Stand vom 01.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast, kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden.

Bei Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs, verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023, beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 € 6.750 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 €, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 €), von über 40.000 € bis zu maximal 65.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 45.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €).

Der Herstelleranteil, übernommen von der TYNe GmbH, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.

Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.

Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.
Gültig für alle Kauf- und Leasingverträge, die bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.

Wir sind stets um eine schnellstmögliche Lieferung bemüht. Eine Lieferung in 2023 ermöglicht Ihnen, bei Erfüllung der derzeit geltenden BAFA-Voraussetzungen, eine Förderung für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 6.750 € in Anspruch nehmen zu können. Die Förderung setzt die fristgerechte, vollständige Einreichung eines BAFA-Förderantrags (für Privatkunden bis 31.12.2023) voraus und dass die Fördermittel des BAFA nicht erschöpft sind. Sollte sich das Lieferdatum, durch TYNe verursacht, verschieben und infolgedessen die fristgerechte und vollständige Einreichung des BAFA-Förderantrags nicht möglich sein, übernimmt die TYNe GmbH den Differenzbetrag auf den zum erstmals zugesagten Lieferzeitpunkt gültigen Förderbetrag (Bundesanteil), soweit die Voraussetzungen zur Förderung bei rechtzeitiger Lieferung bestanden hätten.

Die Zusage entfällt, wenn die BAFA-Förderung aufgrund eines Verschuldens der Kundin oder des Kunden abgelehnt wird. Die Förderung entfällt ebenfalls, wenn kundenseitig eine fristgerechte Antragstellung versäumt wird oder der BAFA-Fördertopf erschöpft sein sollte.

Gültig für alle Kauf- und Leasingverträge, die bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.

Wir sind stets um eine schnellstmögliche Lieferung bemüht. Eine Lieferung in 2023 ermöglicht Ihnen, bei Erfüllung der derzeit geltenden BAFA-Voraussetzungen, eine Förderung für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 6.750 € in Anspruch nehmen zu können. Die Förderung setzt die fristgerechte, vollständige Einreichung eines BAFA-Förderantrags (für Privatkunden bis 31.12.2023) voraus und dass die Fördermittel des BAFA nicht erschöpft sind. Sollte sich das Lieferdatum, durch TYNe verursacht, verschieben und infolgedessen die fristgerechte und vollständige Einreichung des BAFA-Förderantrags nicht möglich sein, übernimmt die TYNe GmbH den Differenzbetrag auf den zum erstmals zugesagten Lieferzeitpunkt gültigen Förderbetrag (Bundesanteil), soweit die Voraussetzungen zur Förderung bei rechtzeitiger Lieferung bestanden hätten.

Die Zusage entfällt, wenn die BAFA-Förderung aufgrund eines Verschuldens der Kundin oder des Kunden abgelehnt wird. Die Förderung entfällt ebenfalls, wenn kundenseitig eine fristgerechte Antragstellung versäumt wird oder der BAFA-Fördertopf erschöpft sein sollte.